Aderlass
in München
Ausleitungsverfahren
Beim Aderlass wird eine solche künstliche Öffnung geschaffen, und zwar zur Entnahme von Blut aus der Vene. Damit gehört der Aderlass aus naturheilkundlicher Sicht zu den sog. Ausleitungsverfahren. Vor allem bei chronischen Krankheiten wird der Aderlass als wirksame Umstimmungstherapie geschätzt.
Schon der berühmte griechische Arzt Hippokrates (460 – 370 v. Chr.) führte Aderlässe durch, um den Körper des Patienten von Blutfülle und schädlichen Stoffen im Blut zu entlasten.
Auch Ayurveda, die traditionelle indische Medizin, kennt den Aderlass als Ausleitungsverfahren. Im 17. bis 19. Jahrhundert wurde der Aderlass als Therapie viel zu häufig und teilweise unnötig angewandt und geriet dadurch etwas in Verruf. Heutzutage unterscheidet man zwei Aderlass-Formen, welche beide für den Patienten schonend durchgeführt werden:
Aderlass
nach Hildegard von Bingen
Dies ist die wohl bekannteste Aderlass-Form, welche nach der Äbtissin Hildegard von Bingen (1098 – 1179) benannt ist. Der Hildegard-Aderlass richtet sich nach den Mondphasen und wird nur in den ersten Tagen nach Vollmond im nüchternen Zustand durchgeführt. Nach dem Aderlass sollte eine spezielle Diät eingehalten werden. Der Hildegard-Aderlass hat eine sanfte, jedoch tiefgreifende Wirkung.
Er kommt bei den vielfältigsten Erkrankungen zum Einsatz, wie beispielsweise bei Bluthochdruck, Schlaganfallgefahr, Rheuma, Gicht, Hauterkrankungen, Hormonstörungen, Entzündungen, Krämpfen, Schlaflosigkeit und zur allgemeinen Krankheitsprävention.
Volumen-Aderlass
bei Bluthochdruck
Beim Volumen-Aderlass werden je nach Vorgeschichte, Symptomatik und Blutbild des Patienten maximal 500 Milliliter Blut abgenommen. Diese Aderlass-Form wird vor allem bei übergewichtigen Patienten mit Bluthochdruck durchgeführt.
Aber auch bei Krankheiten wie Polyglobulie (Vermehrung roter Blutkörperchen) sowie bei Kopfschmerzen, Schwindel, Durchblutungsstörungen, erhöhten Blutfettwerten, Diabetes, Hämochromatose (Eisenspeicherkrankheit) und anderen Erkrankungen kann ein Volumen-Aderlass zum Einsatz kommen.
Häufig gestellte Fragen:
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Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Heilpraktikerkosten. Es besteht aber häufig die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen. Die Dornsteintabelle bietet hier einen guten Überblick.
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