Morbus Osgood-Schlatter
Morbus Osgood-Schlatter, benannt nach dem Orthopäden R. Osgood und dem Chirurg C. Schlatter, ist eine Erkrankung, bei welcher der Ansatz der Kniescheibensehne (Patellarsehne) am Schienbein schmerzhaft gereizt ist.
Des Weiteren können sich Knochenteile aus dem Schienbein ablösen und absterben.
Schienbeinentzündung
Die recht häufige Krankheit kann sowohl einseitig als auch beidseitig auftreten und betrifft vor allem männliche Jugendliche im Alter zwischen 10 und 14 Jahren.
Die Ursachen von Morbus Osgood-Schlatter sind nach wie vor unbekannt, man vermutet sie in hormonellen Umstellungen während der Pubertät, Übergewicht und/oder sportlichen Aktivitäten.
Symptome der Erkrankung sind Schmerzen bei Druck auf den Ansatz der Patellarsehne am Schienbein sowie Beschwerden, wenn das Kniegelenk gebeugt bzw. gestreckt oder wenn die Oberschenkelmuskulatur angespannt wird. Manchmal springt die Befestigung der Kniescheibensehne am Schienbein deutlich hervor, oder es ist eine Schwellung in diesem Bereich zu sehen. Oft verläuft die Krankheit auch symptomlos und wird nur zufällig erkannt.
Behandlung des
Morbus Osgood-Schlatter
Die Erkrankung wird in der Regel mit Schonung und eventuell einer zusätzlichen Ruhigstellung
konservativ therapiert. Teilweise werden auch entzündungshemmende Medikamente oder Salben verabreicht.
Zusätzlich bessern naturheilkundliche Medikamente wie hochdosierte Enzyme und die Gabe von Weihrauch, Rosskastanie und/oder Beinwell die Beschwerden oft deutlich.
Retterspitzwickel, welche über Nacht angelegt bleiben, werden meist als sehr angenehm empfunden. In hartnäckigen Fällen können Ausleitungsverfahren wie Schröpfen oder Cantharidenpflaster zur Anwendung kommen. Osteopathische Behandlungen werden oft als angenehm empfunden.
Nur in seltenen Fällen und bei starken Beschwerden ist eine Operation nötig – diese wird aufgrund der Gefahr von Wachstumsstörungen erst nach Abschluss des Wachstums durchgeführt. In der Regel heilt die Erkrankung jedoch mit der Zeit von selber aus.
Häufig gestellte Fragen:
Kosten?
Die Kosten für eine Behandlung setzen sich aus meinem Honorar und ggf. Materialkosten zusammen.
Private Zusatz- oder Vollversicherungen übernehmen im Rahmen des von Ihnen gewählten Tarifes vollständig oder anteilig die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Sie bekommen dann eine Rechnung nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Gesetzliche Kassen übernehmen Heilpraktikerkosten in der Regel nicht. Nur wenige gesetzliche Kassen wie z.B. die IKK Südwest, bei der ich als qualifizierte Therapeutin registriert bin, bezuschussen Heilpraktikerleistungen in geringem Rahmen. Mein Stundensatz für Selbstzahler liegt bei 140 €/h Für gesetzlich Versicherte besteht aber eventuell die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen. Die Dornsteintabelle bietet hier einen guten Überblick.
Abendtermine: kosten 20€/h mehr.
Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Heilpraktiker eine Behandlung anders ansetzen als die klassische Schulmedizin. Eine ausführliche Anamnese ist die Grundlage dafür zu entscheiden, welche Diagnosemöglichkeiten und welche Therapien individuell für Sie als Patient in Frage kommen. Bitte suchen Sie keinen Heilpraktiker auf, wenn Sie z.B. aufgrund von Internetrecherchen schon festgelegt auf eine einzelne Behandlung sind, die Sie ohne jegliche Anamnese und Diagnose buchen wollen!
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