Facettensyndrom
Das Facettensyndrom, auch Facettengelenkssyndrom genannt, zählt zu den verschleißbedingten (degenerativen) Wirbelsäulenerkrankungen und umfasst verschiedene Krankheitszeichen, welche aufgrund einer Abnutzung der kleinen Wirbelgelenke entstehen (auch Facettengelenksarthrose oder Spondylarthrose genannt).
Da es sich um eine degenerative Erkrankung handelt, sind vor allem Patienten ab 50 Jahren betroffen. Am häufigsten tritt das Facettensyndrom in der Lendenwirbelsäule auf, da diese wegen der Schwerkraft der stärksten Belastung ausgesetzt ist.
Beschwerden eines Facettensyndroms
Typischerweise treten auf Höhe der betroffenen Facettengelenke oder knapp darunter durch eine entzündliche Reizung der Facettengelenke Schmerzen auf, in der Lendenwirbelsäule häufig mit Ausstrahlung in die Beine. Ist die Halswirbelsäule betroffen, ziehen die Schmerzen oft in die Arme bis in die Finger.
Häufig ist auch die Gelenkskapsel entzündet, was den Schmerz noch weiter verstärkt – dieser lässt sich oft durch Druck auf den betroffenen Wirbel auslösen.
Im Gegensatz zu einem Bandscheibenvorfall ist jedoch beim Facettensyndrom die Nervenwurzel nicht direkt betroffen, sodass die Schmerzen in der Regel nicht so weit ausstrahlen wie bei einem Bandscheibenvorfall. Auch Kribbeln oder Taubheitsgefühle treten eher selten auf.
Therapie eines
Facettensyndroms
Schulmedizinisch werden meist entzündungshemmende Medikamente, oft in Verbindung mit lokalen Injektionen gegeben. Auch eine Bewegungstherapie in Kombination mit einer Physiotherapie wirkt häufig entlastend.
Bei starken Beschwerden können die betroffenen Nerven auch verödet werden.
In meiner Praxis setzte ich neben naturheilkundlicher Schmerztherapie oft eine Kombination aus Osteopathie, Bindegewebstechniken, Kinesiotaping sowie Chiromotion und Massagen ein. Auch Infiltrationen mit einem Sauerstoff-Ozon-Gemisch können zur Schmerzlinderung beitragen. Daneben hat sich oft eine auf den jeweiligen Patienten abgestimmte naturheilkundliche Medikation bewährt.
Häufig gestellte Fragen:
Kosten?
Die Kosten für eine Behandlung setzen sich aus meinem Honorar und ggf. Materialkosten zusammen.
Private Zusatz- oder Vollversicherungen übernehmen in den meisten Fällen tarifgemäß die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Heilpraktikerkosten. Es besteht aber häufig die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen. Die Dornsteintabelle bietet hier einen guten Überblick.
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